Betroffen war eine C-Klasse mit Diesel Motor. Durch den erfolgreichen Widerruf konnte der Kläger diese an die Bank zurückgeben und erhielt dafür Anzahlung und Raten erstattet.
Betroffenes Fahrzeug war ein Audi Q5. Der Käufer hatte mit der VW Bank einen Darlehensvertrag geschlossen, den er später widerrief. Es handelt sich um ein Anerkenntnisurteil.
Hier ging es um einen über die VW Bank finanzierten VW Amarok. Es handelt sich um ein Anerkenntnisurteil.
Mittels des widerrufenen Kreditvertrags mit der Volkswagen Bank hatte der Kläger einen VW Golf finanziert.
Der betroffene VW Caddy war nicht nur von drohenden Fahrverboten in Berlin betroffen, sondern hatte durch den Dieselskandal auch einen erheblichen Wertverlust erlitten. Für den Kläger war der Autokredit Widerruf daher ein willkommener Ausweg.
Der Fahrer des betroffenen VW Tiguan hatte miterleben müssen, wie der Wert seines Diesel Fahrzeugs im Zuge des Abgasskandals stark gesunken war. Zudem war er von drohenden Fahrverboten in Hamburg betroffen. Der Widerruf des Autokredites und die damit verbundene Rückgabe des Fahrzeugs war somit ein willkommener Ausweg.