Sixt Leasing – Widerruf ist möglich – Geld zurück

Auch Leasingverträge können bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen noch immer widerrufen werden. Dabei wird das Fahrzeug vorzeitig zurück gegeben und die bereits gezahlten Raten werden erstattet. SIXT gehört zu den größten Leasinggesellschaften und wurde bereits zur Rückabwicklung eines Leasingvertrages verurteilt.

Ihre VorteileSo funktioniertsErfahrungsberichte

  • Leasingraten und Anzahlung werden erstattet
    Bei einem erfolgreichen Widerruf erhalten Sie alle von Ihnen geleisteten Raten und eine eventuell getätigte Anzahlung erstattet. Unter Umständen müssen Sie sich eine Nutzungsentschädigung für die bereits gefahrenen Kilometer anrechnen lassen.

  • Es müssen keine weiteren Leasingraten gezahlt werden
    Natürlich müssen Sie den Leasingvertrag nicht weiter erfüllen, da der Vertrag rückabgewickelt wird. Das heißt, Sie werden so gestellt, als hätten Sie den Vertrag nie abgeschlossen.

  • Fahrverbote mit neuem Auto vermeiden
    Sie können sich nach dem Widerruf ein neues Auto leasen, etwa einen Benziner oder einen Diesel der neuen Generation mit einer höheren Abgasnorm. Diesel mit der Abgasnormn Euro 6-temp werden voraussichtlich nicht von Fahrverboten betroffen sein.

  • Verbraucher müssen in klarer und prägnanter Form über Ihr Widerrufsrecht informiert werden.
    Sie sollen dadurch in die Lage versetzt werden, ihr Widerrufsrecht nicht nur zu verstehen, sondern auch ausüben zu können.

  • Viele Leasinggesellschaften haben dies nicht getan.
    Für Leasingverträge gbt es keine Musterbelehrung. Leasinggesellschaften haben daher ihre eigenen Formulierungen verwendet, die oftmals fehlerhaft sind.

  • Verbraucher genießen deshalb ein „ewiges“ Widerrufsrecht.
    Die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt bei fehlerhaften Verträgen nicht zu laufen. Deshalb kann der Vertrag auch viel später noch widerrufen werden.

  • Die Fehler, die den späteren Widerruf ermöglichen sind äußerst vielfältig.
    Angaben zum Verzugszinssatz können widersprüchlich sein, es kann vorkommen, dass Informationen zu den Modalitäten bei der Kündigung fehlen oder die Widerrufsbelehrung ist nicht klar und verständlich formuliert.

  • Laut EuGH gehört auch die Verwendung eines Kaskadenverweises zu den Fehlern.
    Im März 2020 machte der EuGH klar, dass auch die Verwendung eines für Verrbaucher verwirrenden Kaskadenverweises zu einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung führt.

Das sagen unsere Mandanten

Carsten F., 20.12.2019
Sehr hilfreich bei der Rückabwicklung eines Kfz Finanzierungsvertrages. Das Ergebnis war besser als erwartet.

S., 03.07.2019
Meine Klage gegen VW wurde sehr professionell vertreten und am Ende gewonnen. Ohne Vergleich, sondern mit einem endgültigen Urteil! Top Betreuung, ich kann die Kanzlei sehr gut weiterempfehlen.

P. G. , 12.02.2018
Umfangreiche Beratung zum Dieselskandal und Widerruf meines Autokredites.

M. S., 27.11.2019
Sehr gute Beratung im Falle des Widerrufs gegen VW-Bank. Rechtliche Möglichkeiten und Ablauf von vornherein aufgezeigt. Ständiger Kontakt zum Anwalt per Telefon und E-Mail möglich. Ich wurde immer auf dem aktuellen Stand des Verfahrens gehalten.

W., 11.10.2017
Top-Kanzlei: Habe beste Erfahrungen in den Bereichen Widerspruch von Lebensversicherungen und PKW-Rückgabe im Abgasskandal gemacht.

Wie funktioniert der Widerruf von Leasingverträgen eigentlich?

Grundsätzlich haben Verbraucher 14 Tage lang die Möglichkeit, einen Leasingvertrag zu widerrufen. Dies gilt jedoch nur bei fehlerfreien Verträgen. Da aber viele Leasinggesellschaften fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in ihren Verträgen verwendet haben, haben dementsprechend viele Verbraucher die Möglichkeit, diese noch immer zu widerrufen. Denn bei einem fehlerhaften Vertrag beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist nicht zu laufen. Bei einem erfolgreichen Widerruf des Leasingvertrags wird das Auto zurück gegeben und die bereits gezahlten Raten werden erstattet.

 

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    EuGH Urteil zum Widerruf von Autokrediten

    Im März 2020 sprach der Europäische Gerichtshof ein Urteil, das den Widerruf von Autokrediten nun für noch mehr Verbraucher möglich macht. Dieses Urteil lässt sich auch auf Leasingverträge anwenden. Denn zu den oben bereits erwähnten Fehlern kommt nun noch ein weiterer hinzu. Der EuGH erklärte nämlich den so genannten Kaskadenverweis für unzulässig. Im Rahmen von Autokreditverträgen äußert dieser sich in der Regel durch folgende Formulierung:

    „Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z.B. Angaben zur Art des Darlehens, Angaben zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat.“

    Auch in Leasingverträgen wird gern auf den Paragraphen 492 verwiesen. Bei dem Paragraphen 492 handelt es sich um einen Kaskadenverweis, da dieser statt die Informationen klar zu nennen, auf weitere Paragraphen verweist. Durch dieses Urteil sind nun nahezu alle Autokreditverträge, die zwischen dem 11.06.2010 und dem 26.03.2020 abgeschlossen wurden, noch immer widerrufbar. Dies gilt auch für viele Leasingverträge.

    Urteil gegen Sixt Leasing
    Am 20.12.2018 erließ das Landgericht München ein Urteil gegen die SIXT Leasing SE. Aufgrund eines fehlerhaften Vertrages war die Widerrufsfrist nie gestartet, so dass der Kunde den Widerruf auch über 4 Jahre nach Abschluss des Vertrags noch erklären konnte. Es handelte sich um einen Vario-Finanzierungsleasingvertrag, über den der Kunde einen Audi A1 überlassen bekam.
    Der Vertrag enthielt gleich mehrere Fehler. So kritisierte das Gericht, dass der Kunde nicht ordnungsgemäß über den Verzugszinssatz informiert worden war. Auch hatte SIXT Leasing die Modalitäten zur Ausübung des Kündigungsrechts nicht erläutert. Letztendlich entsprach auch die Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Vorgaben.
    Der Kunde gab das Fahrzeug an SIXT zurück und erhielt dafür die Anzahlung und die bereits gezahlten Raten erstattet. Zudem musste er sich keine Nutzungsentschädigung für die bereits gefahrenen Kilometer anrechnen lassen.
    Dieses – für die Beklagte harte Ergebnis – entspricht dem Wortlaut des Gesetzes.

    Anwalt der Autofahrer hilft

    HAHN Rechtsanwälte ist auf den Widerruf von Autokrediten spezialisiert und gehört zu den erfahrensten und erfolgreichsten Kanzleien auf diesem Gebiet. Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung prüfen wir Ihre Leasingunterlagen auf Fehler und sagen Ihnen, ob auch Sie den so genannten Widerrufsjoker einsetzen können. Senden Sie uns einfach Ihre Unterlagen zu – wir melden uns kurzfristig bei Ihnen zurück!

    Wir halten den Widerruf für sinnvoll, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

    • Ihr Leasingvertrag ist fehlerhaft oder unvollständig
    • Der Widerruf des Leasingvertrags lohnt sich wirtschaftlich
    • Sie verfügen über eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung (dies prüfen wir gerne für Sie)

    Welche Fehler machen den Widerruf von Leasingverträgen möglich?

    Die Fehler, die einen Leaasingvertrag widerrufbar machen, sind vielfältig. Da es für Leasingverträge keine Musterbelehrung gibt, haben die Leasinggesellschaften ihre eigenen Formulierungen verwendet und dabei zum Beispiel immer wieder Pflichtangaben vergessen. Wie am Beispiel des Urteils gegen SIXT zu sehen ist, kommt es vor, dass Verbraucher nicht ordnungsgemäß über Themen wie den Verzugszinssatz oder die Kündigungsmodalitäten belehrt werden. Auch die Widerrufsbelehrung selbst ist oft nicht eindeutig und für den Verrbaucher klar verständlich formuliert. In vielen Fällen betrifft dies die Frage zum Beginn der Widerrufsfrist, die aus den Informationen der Belehrung nicht hinreichend klar beantwortet werden kann.