Über Leasingmarkt.de können Fahrzeuge verschiedener Hersteller geleast werden. Da viele Autokredit- und Leasingverträge fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthalten, stehen die Chancen gut, dass diese noch heute widerrufen werden können.

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Leasingraten und Anzahlung werden erstattet
Bei einem erfolgreichen Widerruf erhalten Sie alle von Ihnen geleisteten Raten und eine eventuell getätigte Anzahlung erstattet. Unter Umständen müssen Sie sich eine Nutzungsentschädigung für die bereits gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. -
Es müssen keine weiteren Leasingraten gezahlt werden
Natürlich müssen Sie den Leasingvertrag nicht weiter erfüllen, da der Vertrag rückabgewickelt wird. Das heißt, Sie werden so gestellt, als hätten Sie den Vertrag nie abgeschlossen. -
Fahrverbote mit neuem Auto vermeiden
Sie können sich nach dem Widerruf ein neues Auto leasen, etwa einen Benziner oder einen Diesel der neuen Generation mit einer höheren Abgasnorm. Diesel mit der Abgasnormn Euro 6-temp werden voraussichtlich nicht von Fahrverboten betroffen sein.

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Verbraucher müssen in klarer und prägnanter Form über Ihr Widerrufsrecht informiert werden.
Sie sollen dadurch in die Lage versetzt werden, ihr Widerrufsrecht nicht nur zu verstehen, sondern auch ausüben zu können. -
Viele Leasinggesellschaften haben dies nicht getan.
Für Leasingverträge gbt es keine Musterbelehrung. Leasinggesellschaften haben daher ihre eigenen Formulierungen verwendet, die oftmals fehlerhaft sind. -
Verbraucher genießen deshalb ein „ewiges“ Widerrufsrecht.
Die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt bei fehlerhaften Verträgen nicht zu laufen. Deshalb kann der Vertrag auch viel später noch widerrufen werden. -
Die Fehler, die den späteren Widerruf ermöglichen sind äußerst vielfältig.
Angaben zum Verzugszinssatz können widersprüchlich sein, es kann vorkommen, dass Informationen zu den Modalitäten bei der Kündigung fehlen oder die Widerrufsbelehrung ist nicht klar und verständlich formuliert. -
Laut EuGH gehört auch die Verwendung eines Kaskadenverweises zu den Fehlern.
Im März 2020 machte der EuGH klar, dass auch die Verwendung eines für Verrbaucher verwirrenden Kaskadenverweises zu einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung führt.
Carsten F., 20.12.2019
Sehr hilfreich bei der Rückabwicklung eines Kfz Finanzierungsvertrages. Das Ergebnis war besser als erwartet.
S., 03.07.2019
Meine Klage gegen VW wurde sehr professionell vertreten und am Ende gewonnen. Ohne Vergleich, sondern mit einem endgültigen Urteil! Top Betreuung, ich kann die Kanzlei sehr gut weiterempfehlen.
P. G. , 12.02.2018
Umfangreiche Beratung zum Dieselskandal und Widerruf meines Autokredites.
M. S., 27.11.2019
Sehr gute Beratung im Falle des Widerrufs gegen VW-Bank. Rechtliche Möglichkeiten und Ablauf von vornherein aufgezeigt. Ständiger Kontakt zum Anwalt per Telefon und E-Mail möglich. Ich wurde immer auf dem aktuellen Stand des Verfahrens gehalten.
W., 11.10.2017
Top-Kanzlei: Habe beste Erfahrungen in den Bereichen Widerspruch von Lebensversicherungen und PKW-Rückgabe im Abgasskandal gemacht.
Wie funktioniert der Widerruf von Leasingverträgen eigentlich genau?
Das Verbraucherrecht sieht bei Autokredit- und Leasingverträgen eine Widerrufsfrist von 14 Tagen vor. Doch auch anschließend kann ein Widerruf noch Erfolg haben, nämlich, wenn die Leasinggesellschaft fehlerhafte Widerrufsbelehrungen im Vertrag verwendet hat. Denn in diesem Fall beginnt die Frist nicht zu laufen und ein Widerruf ist auch viel später noch möglich. Bei einem Widerruf geben Sie das geleaste Fahrzeug zurück und erhalten alle Zahlungen (Raten und Anzahlung) erstattet.
EuGH Urteil zum Widerruf von Autokrediten auch auf Leasingverträge anwendbar
Erst kürzlich entschied der EuGH, dass es einen weiteren Grund gibt, aus dem eine Widerrufsbelehrung als fehlerhaft gelten kann, nämlich die Verwendung eines so genannten Kaskadenverweises. Dabei wird der Darlehensnehmer nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt, sondern im Gegenteil von Paragraph zu Paragraph geschickt. Zu erkennen, wann die Widerrufsfrist beginnt, ist unter diesen Umständen kaum möglich. In Autokreditverträgen kommt ein solcher Kaskadenverweis in der Regel in folgendem Absatz vor:
„Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z.B. Angaben zur Art des Darlehens, Angaben zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat.“
Der genannte § 492 BGB verweist auf wieder andere Paragraphen – es handelt sich somit um einen Kaskadenverweis. Dieses EuGH-Urteil sorgt dafür, dass nahezu alle Autokreditverträge, die Verbraucher zwischen dem 11.06.2010 und dem 26.03.2020 abgeschlossen, noch immer widerrufen werden können. Dies betrifft auch viele Leasingverträge.
Ergebnis des Urteil sist, dass der Kläger das Auto an SIXT zurückgeben kann und dafür seine Anzahlung und alle bereits gezahlten Raten erstattet bekommt. Zudem entschied das Gericht, dass er sich keine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen muss.
Anwalt der Autofahrer hilft
HAHN Rechtsanwälte zählt zu den erfolgreichsten und erfahrensten Kanzleien auf dem Gebiet des Autokredit Widerrufs. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben schon tausende von Verträgen geprüft. Ein Großteil davon stellte sich als fehlerhaft heraus, so dass die Verbraucher den Vertrag widerrufen konnten. Im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung prüfen wir auch Ihre Leasingunterlagen unverbindlich auf Fehler und die Möglichkeit des Widerrufs.
Wir halten den Widerruf für sinnvoll, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Ihr Leasingvertrag ist fehlerhaft oder unvollständig
- Der Widerruf des Leasingvertrags lohnt sich wirtschaftlich
- Sie verfügen über eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung (dies prüfen wir gerne für Sie)
Welche Fehler machen den Widerruf von Leasingverträgen möglich?
Neben Autokreditverträgen können auch Leasingverträge fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthalten. Die Fehlerquellen sind dabei nahezu grenzenlos. Oft fehlen Pflichtangaben oder der Verbraucher wird nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt. Falsche oder fehlerhafte Informationen können sich auf Zinsangaben, Kündigungsmodalitäten, den Beginn der Widerrufsfrist und viele weitere Angaben beziehen.